Die Entstehung der „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) ©
Die rechtliche Situation in Deutschland, dem existenten Staat Deutsches Reich
Nach dem dem Deutschen Reich und damit dem Deutschen Volk aufgezwungenen Krieg, hatte am 07. + 09. Mai 1945 lediglich die Deutsche Wehrmacht kapituliert, nicht aber der Staat Deutsches Reich (DR)!
Das Unterzeichnen der Kapitulation war ein rein militärischer Akt und kein staatsrechtlicher, damit wurde auch nur die Wehrmacht aufgelöst, nicht aber der Staat DR. Die nach der militärischen Kapitulation weiter amtierende geschäftsführende Reichsregierung unter dem „Reichspräsidenten“ Groß-Admiral Karl Dönitz (von Hitler per Telegramm ernannt) wurde dann, auf Veranlassung der USA am 23.05.1945 von den Briten (unter äußerst unwürdigen Umständen) verhaftet und ins Gefängnis verbracht. Dieses war, bei völliger Mißachtung der Haager Landkriegsordnung (HLKO), ein eklatanter Verstoß dagegen und somit - kraft der Waffengewalt der Siegermächte - ein illegaler Akt der Siegerwillkür!
Gemäß den Zonenprotokollen vom 12.09. (Ost-) und 14.11.1944 (NW- + S-Deutschland), bestätigt von der Konferenz der „Großen Drei“ in Jalta/Krim vom 4.-11.2.1945, rückten die alliierten Truppen Anfang Juli 1945 in die so vereinbarten Besatzungszonen ein. Diese Protokolle gingen von den Reichsgrenzen vom 31.12.1937 aus! Jede Zone unterstand dem Oberbefehlshaber der betreffenden Besatzungsmacht; die vier Oberbefehlshaber zusammen bildeten den „Alliierten Kontrollrat“ (Sitz: Berlin). Mit der völkerrechtswidrigen Verhaftung seiner letzten Regierung am 23.05.1945 durch Groß-Britannien, war das DR lediglich handlungsunfähig geworden, nicht aber erloschen! Mit dieser Verhaftung hatte lediglich das unselige so genannte „3. Reich“ aufgehört zu existieren, und das war gut so!
Ohne Zustimmung der UN verkündeten die vier alliierten Oberbefehlshaber dann mit ihrer Vier-Mächte-Erklärung („Berliner Erklärung“) am 05.06.1945 die Übernahme der obersten Gewalt in ganz Deutschland, dem existenten Deutschen Reich und haben diese immer noch inne! In dieser Erklärung wurde das DR als ein Deutschland als Ganzes, als politische Einheit betrachtet und zwar in den Grenzen vom 31.12.1937! Von Dtl. wurde verlangt, daß es sich „allen Forderungen unterwirft, die ihm jetzt oder später auferlegt werden“. Die Regierungen der vier Hauptsiegermächte übernahmen damit die oberste Regierungsgewalt im DR, die dem „Kontrollrat in Deutschland“ zur Ausübung übertragen wurde. Zur Durchführung dessen erließ dieser div. Militär-Gesetze (SHAEF-Gesetzgebung, USA + SMAD, UdSSR), die heute noch Gültigkeit haben. Eine Annexion Dtl’s. sollte damit aber nicht bewirkt werden. Nach Nr. 46 des Kontrollratsgesetzes von 1946 gibt es nur einen deutschen Staat, das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937!
In Punkt 4 des Übergabeabkommens vom 08.05.1945 wurde vereinbart, daß weitere Schritte, die Deutschland auferlegt werden, nur mit Zustimmung der UNO erfolgen dürfen. Dieser Vertragspunkt wurde von den Alliierten aber nicht eingehalten, denn von Seiten der UNO wurde keine Zustimmung für die Gefangennahme der geschäftsführenden Reichsregierung erteilt, und es wurde auch für die weiteren Maßnahmen der Alliierten und der Roten Armee keine Zustimmung erteilt!
Im Jahre 1948 wurde den 3 Großmächten von der Generalversammlung der UNO durch Resolution 190 (III) wiederholt mitgeteilt, daß diese nun Frieden mit dem Deutschen Reich schließen mögen. Somit ist die Forderung der UNO gemäß Punkt 4 des militärischen Übergabeabkommens eindeutig und unwiderruflich erfolgt.
Von der UNO wurden weder gefordert, noch erlaubt: Besatzungszonen, Wiedergutmachungszahlungen, Militärgerichte oder Vertreibungen, sondern Frieden und Freiheit für das Deutsche Volk!
Da das DR seit dem 23.05.1945 ohne Regierung handlungsunfähig war, errichteten die 3 westl. Besatzungsmächte 1949 völkerrechtswidrig (HLKO) - Kraft der auf Ihrer Waffengewalt beruhenden ausgeübten Staatsgewalt – in ihren im westl. Territorium des DR belegenen Besatzungszonen ein ausdrücklich nur provisorisches (besatzungsrechtliches!) Selbstver-waltungskonstrukt als Zwischenregierung (ein Interregnum), als Rechtsnachfolger des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ (Art. 133 „GG“), bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit dem Deutschen Reich und nannten es „Bundesrepublik Deutschland“. Während eines Interregnums können die Bürger eines solchen Gemeinwesens - im Rahmen der Not-wendigkeiten und Möglichkeiten - ihre Gemeinschaftsaufgaben selbst regeln, auch die Ausübung von hoheitlichen Rechten. Dazu wurde dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk in dieser Region als Rechtsordnung von den Besatzern - kraft ihrer Waffengewalt - völkerrechtswidrig (HLKO) das von diesen inhaltlich vorgegebene „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ („GG“) aufgezwungen! Dieses war ein rein militärischer Akt und hatte mit Demokratie nicht das Geringste zu tun, insbesondere hatte das Deutsche Volk keinerlei Einflußmöglichkeiten hierauf und hat diese bis heute nicht!
Das „GG“ ist also lediglich ein mit demokratischem Anschein verbrämtes grundsätzliches Militärgesetz, eine oktroyierte Selbstverwaltungsordnung für das militärisch besetzte Gebiet im westl. Territorium des besiegten DR. Es war von dem eigens dazu von den 3 westl. Besatzungsmächten eingesetzten „Parlamentarischen Rat“ (65 Delegierte aus 11 westl. Landtagen) nach deren Vorgaben ausgearbeitet worden, um Ruhe und Ordnung in dem von diesen neu geschaffenen Interim-„Staatsgebilde“ zu gewährleisten und wurde - nach Genehmigung durch die Besatzer - am 23.05.1949 verkündet. Es ist somit eindeutig keine vom gesamten Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung (Art. 146 „GG“)! Es ist lediglich ein Besatzungsstatut, das als der Herrschaftswille der westl. Besatzungsmächte (gemäß HLKO) für Bürger des Staates Deutsches Reich jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit ist.
Der Fortbestand und damit auch die Existenz des Staates Deutsches Reich ist also völkerrechtlich und auch mit diversen Urteilen des „Bundesverfassungsgerichts“, u.a. 2 BvL 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83, festgestellt worden!
Mit seiner Entscheidung vom 31.07.1973 (zum Grundlagenvertrag zwischen der „Bundesrep. Dtl.“ und der „DDR“) stellte der 2. Senat des „BVerfG“ unter dem Az.: 2 BvF 1/73 als Orientierungssatz – expressis verbis – fest: „Es wird daran festgehalten ..., daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. .... Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches….. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes (Art. 23).“
Mit dieser Entscheidung ist vom „BVerfG“ nebenbei aber auch festgestellt und damit amtlich bestätigt worden, daß auf dem Territorium des Staates Deutsches Reich durch die Alliierten „fremde Staatsgewalt“ ausgeübt wird! (Daß das noch heute so ist, findet seine Bestätigung in den Art. 79, 120 + 125 „GG“!)
Die „BRD“ ist somit kein Staat, sondern lediglich die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF) für das im westl. Territorium des DR lebende Deutsche Volk (Prof. Dr. Carlo Schmid, 08.09.1948), mithin also nur ein Organ der 3 westl. Besatzungsmächte! In einem Antwortschreiben an den „Parlamentarischen Rat“ vom 10.07.1948 erklärten die 3 westl. Besatzungsmächte, daß kein neuer Staat geschaffen werden solle, sondern lediglich eine einheitliche Verwaltung für das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ der 3 westl. Besatzungszonen unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ mit den Rechten und Pflichten dieser, denn das Deutsche Reich existiere weiterhin fort! Mit dieser Maßnahme wurde also lediglich das im westlichen Territorium des DR belegene Gebiet neu organisiert und kein neuer Staat geschaffen!
Um ein Staat zu sein ermangelt es der „BRD“ (nach G. Jellinek) an zwei von drei entscheidenden Kriterien. Diese Kriterien sind: 1. ein eigenes Staatsgebiet und 2. ein eigenes Staatsvolk! Staatsgebiet und Staatsvolk sind aber nach wie vor untrennbar mit dem weiterhin existenten Völkerrechtssubjekt dem Staat Deutsches Reich verbunden! Eine Bestätigung dessen ergibt sich u.a. aus der „Vier-Mächte-Erklärung“ („Berliner Erklärung“) vom 05.06.1945, dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 von 1946 und dem Art. 116 „GG“! Da aber in einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet jeweils nur ein Staat existieren, dieses innehaben kann und dieses Territorium allein dem weiterhin existenten Staat Deutsches Reich zugehörig ist, kann dieses international anerkannte abgegrenzte Staatsgebiet nicht gleichzeitig Staatsgebiet eines anderen Staates und schon gar nicht eines nachgewiesenermaßen völkerrechtswidrigen staatsähnlichen Besatzungskonstrukts sein! Dieses Verwaltungs-organ mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ ist also von den 3 westl. Besatzungsmächten auf der Grundlage der von diesen hiefür erlassenen Militärgesetzen, Verordnungen und Direktiven zwangsweise errichtet worden, ist für diese tätig und verwaltet den von diesen besetzten westl. Teil mit den dort lebenden Reichsbürgern, den deutschen Staats-angehörigen des Deutschen Reichs mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (BGBl. Teil III 102-1).
Danach ist die OMF-„BRD“ ein von den 3 westl. Besatzungsmächten völkerrechtswidrig geschaffenes, als „deutscher Staat“ firmierendes Staatsgebilde, deren rechtsetzende, rechtsprechende und administrative Gewaltsausübung bis heute die normierende Grundlage aller staatlichen Gewalt in der OMF-„BRD“ bildet. Sie ist ein reichsfeindliches System und tarnt sich mit der wahrheitswidrigen Behauptung, daß "sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben habe“ (vgl. die Präambel zum „GG“ für die „BRD“). Tatsächlich hatte aber das Deutsche Volk, das gesamte Deutsche Volk, bis heute nicht den geringsten Einfluß auf das „GG“! (s.o.)
Im Juli 1990 fanden in Paris Verhandlungen zum „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ („2+4-Vertrag“) statt, irreführenderweise als „Wiedervereinigung“ bezeichnet. Kraft der immer noch bestehenden Vorbehalts-rechte der 3 westl. Besatzungsmächte (Art. 79 + 139 „GG“) wurde vom obersten Exekutivorgan der OMF-„BRD“, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, dem damaligen Außenminister der „BRD“, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die Präambel und der Art. 23 (a.F.) des „GG“ (Geltungsbereich) der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei (BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff)! Durch diesen Akt wurde der Geltungsbereich, das territoriale Erstreckungsgebiet des „GG“ aufgehoben und damit aber auch die rechtliche Basis für die Ausübung einer Hoheitsgewalt seitens der OMF-„BRD“. Nach gültigem Staats- und Völkerrecht ist die Administration der OMF-„BRD“ seit dem 18.07.1990 daher zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art nicht mehr legitimiert! Alle danach erfolgten Aktivitäten sind illegal und Ausdruck einer de facto bestehenden Diktatur, fern jeglicher Rechtsstaatlichkeit auf der Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, wie wahrheitswidrig von „BRD-Politikern“ behauptet wird!
Da das „GG“ keinen neuen Geltungsbereich erhalten hat, gilt es also seit dem nirgendwo mehr und darf deswegen auch nirgendwo mehr angewandt werden. Damit ist für das besatzungsrechtliche Provisorium „BRD“ de jure jegliche Berechtigung zu staatspolitischem Handeln unmittelbar entfallen und hat damit faktisch ihren politischen Untergang bewirkt. Ohne Anwendungs- und Rechtsbereich des 1949 völkerrechtswidrig oktroyierten Besatzungsstatuts „GG für die BRD“, ist die OMF-„BRD“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr legitimiert, irgendwelche staats- oder völkerrechtlichen Handlungen zu voll-ziehen! Alle seit dem 18.07.1990 erfolgten Handlungen seitens der OMF-„BRD“ und ihrer Organe entbehren daher seit dem jeglicher staatsrechtlich gültigen Grundlage, zumal sämtliche seit 1956 durchgeführten Wahlen grundgesetzwidrig waren!
Formaljuristisch ist die OMF-„BRD“ daher seit dem 18.07.1990 nicht mehr existent und erloschen!
De facto hat sie aber trotzdem weiter „gewurschtelt“ und „wurschtelt“ immer noch, das aber ohne jegliche staatsrechtliche oder rechtsstaatliche Grundlage! Da das Deutsche Volk, der eigentliche Souverän, in diesem „Pseudostaat“ aber nichts sagen oder entscheiden darf, kann man da die bestehende „Staatsform“ der OMF-„BRD“ als die einer Demokratie bezeichnen, oder wäre da nicht die Bezeichnung „Diktatur“ oder vielleicht „Parteien-Diktatur“ zutreffender?
Bis zu dem Tage, an dem eine in freier Entscheidung des gesamten Deutschen Volkes beschlossene Verfassung in Kraft tritt, der Besatzungszustand im gesamten Deutschland, dem Deutschen Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 (Art. 116 „GG“, § 185 BBG)), beendet und ein Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich geschlossen ist, unterliegen Reichsbürger (Staatsangehörige des Staates Deutsches Reich mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit) daher ausschließlich und allein der Rechtsordnung und der Gerichtsbarkeit des existenten Staates Deutsches Reich sowie der Besatzungsmächte.
Sollte in den vorstehenden Ausführungen etwas nachweisbar nicht der Realität entsprechen, wäre ich für entsprechende Hinweise dankbar.
gez.
Weide
Relata refero, bona fide
Hamburg, im Jan. 2005
„Die Wenigen, die das System verstehen,
werden so sehr an seinen Profiten interessiert sein
oder so abhängig sein von der Gunst dieses Systems,
daß aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.
Die große Masse der Leute aber, mental unfähig dies zu begreifen,
wird seine Last ohne Murren tragen,
vielleicht sogar ohne zu mutmaßen, daß das System ihren Interessen feindlich ist.“
Rothschild, 1863.
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